Mit der fortschreitenden Entwicklung der Schönheitsindustrie erwarten Kunden immer höhere Standards für die Produkte, einschließlich der Gesetze und Anforderungen an die kosmetische Darstellung. Die Verpackungsmaterialien für Kosmetik sind nicht nur mit der Sicherheit und Funktionalität der Produkte und ihrer Verwendung verbunden, sondern sind noch stärker mit der Erfahrung des Verbrauchers verbunden. So haben verschiedene Länder und Regionen die Fragen der Umwelt, der Gesundheitsstandards und der Sicherheit in Bezug auf die Regulierungsvorschriften für die Etikettierung von Kosmetika angesprochen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung globaler oder US-amerikanischer kosmetischer Verpackungen aufgrund ihrer spezifischen Rechtsvorschriften in verschiedenen Regionen und Ländern möglicherweise auch verschiedene Fragen zur Umsetzung erfordern könnte. So sollten beispielsweise in den Ländern der Europäischen Union vermarktete Kosmetikprodukte und ihre Verpackungen den Anforderungen und Einschränkungen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen. Diese Verordnung erwähnt die Konstruktion von Verpackungen, die chemisch inaktiv sind und keine Kontamination eines Kosmetikprodukts mit Verpackungsmaterial ermöglichen. Die FDA hat ebenfalls strenge Anforderungen an die Verpackungsmaterialien von Kosmetika, wie das Pharmakopöe für Medikamente, wobei der Schwerpunkt auf der Abwesenheit von Komponenten liegt, die für den menschlichen Körper schädlich sind.
Als nächstes sind die für die Verpackung von Kosmetika festgelegten Hygienevorschriften von großer Bedeutung. Da Kosmetika direkt mit der Haut in Berührung kommen, ist das Vorhandensein unhygienischer Verpackungsmaterialien ein Risiko, da sie als Reservoirs für Mikroben und Verunreinigungen dienen können. Aus diesem Grund schreiben die Normen der verschiedenen Länder in der Regel vor, dass die Materialien Lebensmittelqualität haben, wie PET, Glas und Aluminium. Diese Materialien können chemische Reaktionen mit Produkten vermeiden und sind leicht zu desinfizieren und zu reinigen.
Auch die Anforderungen an die Umwelt sind erheblich verändert worden. Angesichts der zunehmenden Umweltschäden durch Kunststoffabfälle werden die Verpackungsanforderungen für Kosmetikprodukte verschärft. Zum Beispiel befürwortet die EU im Rahmen der Umsetzung der sogenannten "kreisförmigen Wirtschaft" die Verwendung recycelbarer oder biologisch abbaubarer Materialien für Kisten. In China befürworten die Verwaltungsmaßnahmen für kosmetische Verpackungsmaterialien, die von der staatlichen Behörde für Marktregulierung empfohlen wurden, die Verwendung grünerer Materialien in Knochenformmaterialien, wobei der Schwerpunkt auf der Verwendung umweltfreundlicher Verpackungsentwürfe und der Minimierung von
Wer sich mit der Verwendung oder Bereitstellung von kosmetischen Verpackungsmaterialien beschäftigen will, muß die Produktion und Anwendung auf der Grundlage der Gesetze und Vorschriften sowie der Industriestandards gründen. Ein Beispiel ist die chinesische nationale Norm GB/T 29606-2013, die als Allgemeine technische Anforderungen an kosmetische Verpackungsinhalter übersetzt wird und die physikalischen und chemischen Eigenschaften von kosmetischen Verpackungsinhaltern sowie die Sicherheit und Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien festlegt. Außerdem haben bestimmte Branchenorganisationen wie die International Cosmetic Ingredient Association (ICMAD) und die International Cosmetic Packaging Association (ICPA) den Unternehmen auch nützliche technische Empfehlungen zur Einhaltung der Vorschriften gegeben.
Zusammenfassend ist es von grundlegender Bedeutung, daß die Vorschriften die Landschaft der Parameter abdecken, die als solche für die Aktualisierung der Qualität der Waren und die Sicherung der Sicherheit der Endverbraucher allgemein erforderlich sind. Die Entwicklung von Regeln und Normen in jeder Branche zielt immer darauf ab, die Endverbraucher oder Kunden gesund zu machen und gleichzeitig das Ziel zu erreichen. Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in den letzten Jahren in den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen.